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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
1. 
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen und Philosophischen Berater und Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 
2. 
Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Psychologischen und Philosophischen Beraters annimmt und sich an den Psychologischen und Philosophischen Berater Zwecke der Beratung wendet. 
3. 
Der Psychologische und Philosophische Berater hat das Recht, einen Beratungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Psychologische und Philosophische Berater auf Grund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Psychologischen und Philosophischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages 
1. 
Der Psychologische und Philosophische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung des Klienten anwendet. 
2. 
Der Psychologische und Philosophische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. 
3. 
Es werden von dem Psychologischen und Philosophischen Berater Methoden angewendet, die nicht immer einhellig wissenschaftlich anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das dem Psychologischen und Philosophischen Berater gegenüber zu erklären. 
4. 
Der Psychologische und Philosophische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Auch darf er keine apothekenpflichtigen Medikamente ausgeben.

§ 3 Mitwirkung des Klienten 
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Psychologische und Philosophische Berater ist aber in dem Fall berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint oder sonst durch einschlägiges Verweigerungsverhalten die Beratung ihrem Ziele nach verhindert.

§ 4 Honorierung des Psychologischen und Philosophischen Beraters  
1. 
Der Psychologische und Philosophische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden individuell zwischen Psychologischen und Philosophischen Berater und Klienten vereinbart. Alle anderen Gebührenordnungen oder –verzeichnisse gelten nicht. 
2. 
Die Honorare sind nach jeder Beratung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Auch die Zahlung über den Dienst PayPal ist möglich. Nach Abschluss der Beratung erhält der Klient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Der Klient ist darüber informiert, dass die Honorare von ihm selbst zu bezahlen sind. 
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100 % der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

Termine, die von Seiten des Psychologischen und Philosophischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem/der Klienten/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen und Philosophischen Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte 
1. 
Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Psychologische und Philosophische führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.  
2. 
Der Psychologische und Philosophische Berater erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung 
1. 
Der Psychologische und Philosophische Berater behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen und sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird. 
2. 
Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische und Philosophische Berater auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 
3. 
Der Psychologische und Philosophische Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt. 
4. 
Sofern der Klient eine Dokumentation verlangt, erstellt diese der Psychologische und Philosophische Berater kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese der Dokumentation in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 7 Rechnungsstellung 
1. 
Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Beratung auf Verlangen eine Rechnung. 
2. 
Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie die Nennung Art und Zeitraum der Beratung.  

§ 8 Meinungsverschiedenheiten 
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 9 Salvatorische Klausel 
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene. 
Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie sorgfältig die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen.